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Beim Starten von Word erhalte ich die Fehlermeldung "Word cannot start the converter mswrd632.wpc". Was kann ich tun?
Auf dieser Seite finden Sie eine Anleitung zur Fehlerbeseitigung: Link
Muss meine elektronische Rechnung digital signiert sein und kann ich die PDF nicht einfach ausdrucken?
Für elektronische Rechnungen für Leistungen nach dem 01.07.2011 gelten neue (vereinfachte)
Regelungen. Demnach müssen elektronisch erstellte Rechnungen nicht mehr zwingend digital signiert sein, um den
Vorsteuer-Abzug zu ermöglichen. Es obliegt jedoch dem Rechnungsempfänger, die "Authentizität" (Echtheit der
Herkunft) sowie die "Integrität" (Unversehrtheit des Inhalts) zu gewährleisten. Sofern die Rechnung digital
signiert ist und eine entsprechende Signaturprüfung durchgeführt und protokolliert wurde, ist davon auszugehen,
dass sowohl Authentizität als auch Integrität gewährleistet sind. Ist dies nicht der Fall, muss ein innerbetriebliches
Kontrollverfahren einen "verlässlichen Prüfpfad" zwischen Lieferung bzw. Leistung und Rechnung schaffen. Dabei ist
darauf zu achten, dass sämtliche Pflichtangaben auf der Rechnung vorhanden sind, die Lieferung bzw. Leistung im
beschriebenen Umfang vom Rechnungssteller erbracht und in Bezug auf Menge und Preis sowie rechnerisch korrekt
abgerechnet wurde. Diese Prüfung sollte protokolliert werden.
Weiterführende Links:
Zur Praxis vor dem 01.07.2011 und elektronischen Signaturen verweisen wir gern auf diese sehr
gute und sehr ausführliche Abhandlung, die Sie hier finden können: Link
Das Bundesfinanzministerium beantwortet hier Fragen zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung ab 01.07.2011: Link




